Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen finden auf sämtlichen aktuellen und künftigen Lieferungen der CSM Graf GmbH Anwendung. Vertragsbestimmungen oder allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden, welche von unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, werden nicht akzeptiert.

Preise
Wenn nichts anderes vereinbart verstehen sich unsere Preise EXW Steinach oder Nänikon (gemäss Incoterms 2000), exkl. Mehrwertsteuer.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen der CSM Graf GmbH sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug von Skonto, Spesen, Rabatten usw. zur Bezahlung fällig. Für Exportgeschäfte gelten die jeweils im Einzelfall vereinbarten Bedingungen (z.B. Vorauszahlung).

Lieferung und Übergang von Nutzen und Gefahr
Wenn nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW Steinach oder Nänikon (gemäss Incoterms 2000). Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Kunden über.

Mängelrügen / Reklamationen
Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware oder 8 Tage nach Erhalt der Rechnung hat der Käufer detaillierte Mängelrüge schriftlich beim Lieferanten zu erheben. Nach unbenutztem Ablauf dieser Fristen gelten sämtliche Gewährleistungsansprüche als verwirkt. Im Falle einer begründeten Mängelrüge steht es dem Lieferanten frei nach eigener Wahl entweder die mangelhafte Ware zu ersetzen oder eine angemessene Preisreduktion zu gewähren. In jedem Fall bleibt aber eine Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen.

Unsere Informationen gelten als Wegleitung für Sie. Die anwendungstechnischen Empfehlungen beruhen auf umfangreichem Erfahrungsgut unserer medizinischen Gewährsleute und Fachkräfte aus der Praxis. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien unsere Kunden nicht davon, unsere Produkte und Verfahren auf die Eignung für ihren Einsatzbereich selbst zu überprüfen. Hiefür tragen sie selbst die Verantwortung. Der Lieferant lehnt jede Haftung aus einer allfällig unkorrekten Anwendung des Produktes ab.

Eigentum der Ware
Die CSM Graf GmbH bleibt Eigentümerin der Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises

Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
Ausschliesslicher Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Lieferanten. Ausschliesslich anwendbares Recht ist Schweizerisches Recht.